Freie Trauung und Standesamt.
Was rechtlich gilt, welche drei Wege es gibt und wo die Zeitplanung kippt.
Eine freie Trauung ersetzt das Standesamt nicht. Das wissen die meisten. Was die meisten nicht wissen, ist, wie viel Zeit zwischen beidem liegen muss.
Die Rechtslage in drei Sätzen
In Deutschland wird eine Ehe ausschließlich vor dem Standesamt geschlossen. Eine freie trauung hat keine rechtliche Wirkung — sie ändert nichts an Steuerklasse, Namen, Erbrecht oder Sorgerecht.
Wer ausschließlich frei getraut wird, ist rechtlich unverheiratet. Das ist eine gültige Entscheidung, die manche Paare bewusst treffen. Sie sollte nur bewusst getroffen sein.
Eine freie Rednerin darf keine Ehe schließen, keine Urkunde ausstellen und keine rechtsverbindliche Frage stellen. Was sie ausstellt, ist auf Wunsch eine Urkunde ohne Rechtswirkung — hübsch, aber kein Dokument.
Drei Wege
Standesamt zuerst, freie Trauung später
Der ruhigste Weg. Das Amt an einem Werktag, klein, im Kreis von vier Menschen. Die Zeremonie Wochen oder Monate später, groß, mit allen.
Vorteil: Beide Termine stehen für sich. Am Tag der Zeremonie ist keine Behörde im Kopf. Nachteil: Manche Gäste verstehen nicht, warum sie zu einer Hochzeit kommen, bei der schon geheiratet wurde. Das erledigt ein Satz in der Einladung.
Beides am selben Tag
Der häufigste Weg und der anspruchsvollste. Hier kippt die Zeitplanung.
Zwischen dem Ende der standesamtlichen Trauung und dem Beginn der freien Zeremonie sollten mindestens zwei Stunden liegen. Bei Fahrtweg zwischen den Orten drei. Und das ist keine Vorsicht, sondern Erfahrung: Standesämter fangen später an als geplant, Gratulationen dauern, Fotos dauern, und das Umziehen dauert immer.
Freie Trauung zuerst, Standesamt danach
Ungewöhnlich und erstaunlich gut. Die Zeremonie ist der Tag, den ihr euch erinnern werdet. Der Behördengang in der Woche danach ist dann, was er ist: ein Behördengang, halb so lang, an dem niemand weint.
Was das Standesamt braucht
Unabhängig von der freien Zeremonie und je nach Bundesland leicht unterschiedlich. In der Regel: gültiger Ausweis, beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister, erweiterte Meldebescheinigung. Bei Vorehen, Kindern oder ausländischer Staatsangehörigkeit kommt mehr dazu.
Der Termin lässt sich meist sechs bis zwölf Monate vorher anmelden. Wichtig für euch: Erst wenn dieser Termin steht, ist der Tag der freien Zeremonie sicher — nicht umgekehrt.
Die häufigste Fehlannahme
„Wir machen das Standesamt morgens um zehn und die freie Trauung um zwölf.“
Das geht in etwa jedem dritten Fall auf. In den anderen zwei kommen Menschen gehetzt, umgezogen im Auto und mit dem Kopf noch beim Amt in ihren wichtigsten Moment. Der Ablauf der Zeremonie ist davon nicht betroffen — die Ruhe im Raum sehr.
