Lexikon

Trauzeugen

Personen, die eine Eheschließung bezeugen. Beim Standesamt seit 1998 freiwillig, bei einer freien Trauung ohne rechtliche Funktion.

Lexikon Anfänge

Trauzeugen sind Menschen, die die Eheschließung bezeugen und die Niederschrift mit unterzeichnen.

Sie sind in Deutschland seit 1998 nicht mehr vorgeschrieben. Wer möchte, kann bis zu zwei benennen; sie müssen volljährig und ausweisfähig sein.

Bei einer freien Trauung haben sie gar keine rechtliche Funktion. Sie können eine Rolle in der Zeremonie übernehmen — Ringe halten, ein Band reichen, sprechen —, müssen es aber nicht.

Die häufigste Enttäuschung entsteht, wenn jemand zum Trauzeugen ernannt wird und am Tag selbst nichts zu tun hat. Entweder eine echte Aufgabe oder keinen Titel.

Ausführlich, mit Ablauf, Beispielen und Fragen.

Wie eine freie Trauung abläuft
Sprechen wir

Wenn ihr eine Zeremonie sucht,
die sich anfühlt wie ihr —
dann schreibt mir.

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